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Funkenmariechen des Todes

Auch Kindesmissbrauch muss hier zur Anzeige gebracht werden

Eine Anklage

Das Leben führt Klage, die Literatur hätte es beschrieben. Abgeschrieben habe es. Das käme einer Todeserklärung gleich. Derart verkäme die Literatur zum Totenschein. So könne, so dürfe man nicht mit ihm umgehen, nicht mit ihm: dem Leben.

Das Gegenteil des Todes wäre es. Eine Gegenerklärung zum Tod. Totenscheine seien da überflüssig. Und somit auch die gesamte  Literatur. Ein Widerruf sei nötig. Sei zu erwarten. Das Leben verlange ihn. In schriftlicher Form habe selbiger zu erfolgen. Erzählen solle sie, beschreiben und berichten, wie und wann es zum Abschreiben gekommen sei. Denn wenn, so wie gesichtet, die Literatur das Leben abgeschrieben habe, dann läge der Verdacht des Betruges nahe. Es könne eine Klassenkonferenz einberufen werden. Die Literatur würde wiederholt werden müssen, denn so könne man die vorliegende Arbeit nicht anerkennen. Dies alles sei kein Kavaliersdelikt. Ein Delikt in jedem Fall. Ein Verbrechen. Ein Klassenbucheintrag müsse folgen, wenn nicht gar ein Verweis.

Das Leben will es sich nicht länger gefallen lassen, Objekt der Literatur zu sein. Wie käme man sich denn da vor? Wie ein Gebrauchsgegenstand, ein Ding, das von jedermannfrau beschrieben werden darf. Eine Vergewaltigung sei es. Ein Missbrauch im Hinterzimmer der Zeit, die, so das Leben, auch bereits über eine Klage nachdenke, da sie, so höre man, zu oft schon von der Literatur ins Seitenbett gezerrt worden sei.

Und die Zeit, so das Leben weiter, sei noch minderjährig, bei der kleinen Menge an Jahren, die sie auf dem Kinderbuckel habe, müsse man hier, das Leben ziert sich einen kleinen Augenblick, das Wort Pädophilie ins Feld führen.

Wie man hört, sind alle Klagen beim Obersten Gedichthof eingereicht worden.

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